Kausalität (im Sozialrecht)

Juristische Bewertung

Kurzerklärung: Was 'Kausalität' im sozialrechtlichen Kontext bedeutet und wie sie sich vom umgangssprachlichen Verständnis unterscheidet.

KausalitätUrsächlicher ZusammenhangBeweismaß

Definition

Kausalität bezeichnet im Sozialrecht den ursächlichen Zusammenhang zwischen einem schädigenden Ereignis (hier: der Impfung) und einer gesundheitlichen Schädigung. Sie ist Kernvoraussetzung für die Anerkennung eines Impfschadens.

Ausführlich

Im sozialen Entschädigungsrecht gilt für die Kausalität ein abgesenktes Beweismaß — die „hinreichende Wahrscheinlichkeit" (siehe eigener Grundlagenartikel). Das unterscheidet sich vom zivilrechtlichen Vollbeweis, bei dem ein Zusammenhang „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" feststehen muss.

Quellen

Stand der Aktualisierung: 2026-08-06Autor: Redaktion Postvacinfo
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