Den Erstantrag stellen

Juristische Bewertung

Praktischer Leitfaden zum ersten Kontakt mit dem Versorgungsamt und zur Einreichung des Erstantrags.

ErstantragVersorgungsamtAntragstellung

Kurzzusammenfassung

Der Erstantrag lässt sich formlos oder über das Antragsformular des zuständigen Versorgungsamts stellen. Wichtiger als ein perfekt vollständiger Antrag ist es, ihn frühzeitig einzureichen — Unterlagen können nachgereicht werden.

Ausführliche Informationen

Praktisch bedeutet das: Zunächst das zuständige Versorgungsamt für den eigenen Wohnort ermitteln (siehe „Versorgungsämter: Übersicht nach Bundesland"), dort das Antragsformular anfordern oder online herunterladen, und den Antrag mit den bereits vorliegenden Unterlagen einreichen — auch wenn die Diagnostik noch nicht vollständig abgeschlossen ist. Eine Kopie des eingereichten Antrags für die eigenen Unterlagen aufbewahren.

Praktische Hinweise

Weiterführend und ausführlicher: „Das Antragsverfahren Schritt für Schritt" (Kategorie „SGB XIV").

Quellen

Stand der Aktualisierung: 2026-08-06Autor: Redaktion Postvacinfo
Medizinischer Hinweis
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