Kurzzusammenfassung
Der Erstantrag lässt sich formlos oder über das Antragsformular des zuständigen Versorgungsamts stellen. Wichtiger als ein perfekt vollständiger Antrag ist es, ihn frühzeitig einzureichen — Unterlagen können nachgereicht werden.
Ausführliche Informationen
Praktisch bedeutet das: Zunächst das zuständige Versorgungsamt für den eigenen Wohnort ermitteln (siehe „Versorgungsämter: Übersicht nach Bundesland"), dort das Antragsformular anfordern oder online herunterladen, und den Antrag mit den bereits vorliegenden Unterlagen einreichen — auch wenn die Diagnostik noch nicht vollständig abgeschlossen ist. Eine Kopie des eingereichten Antrags für die eigenen Unterlagen aufbewahren.
Praktische Hinweise
Weiterführend und ausführlicher: „Das Antragsverfahren Schritt für Schritt" (Kategorie „SGB XIV").