Versorgungsämter: Übersicht nach Bundesland

Juristische Bewertung

Wie Sie das für Sie zuständige Versorgungsamt bzw. Zentrum für Gesundheit und Soziales finden.

VersorgungsamtZentrum für Gesundheit und SozialesZuständigkeit

Kurzzusammenfassung

Für Anträge nach SGB XIV ist grundsätzlich das Versorgungsamt bzw. die entsprechende Behörde in dem Bundesland zuständig, in dem die antragstellende Person wohnt. Name und Organisation dieser Behörde unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.

Ausführliche Informationen

In manchen Bundesländern heißt die zuständige Stelle weiterhin „Versorgungsamt", in anderen „Zentrum für Gesundheit und Soziales" oder ähnlich; teils sind die Aufgaben auch bei Landkreisen bzw. kreisfreien Städten angesiedelt. Eine bundesweit einheitliche Anlaufstelle gibt es nicht.

Praktische Hinweise

Die zuständige Stelle für den eigenen Wohnort lässt sich in der Regel über die Webseite des jeweiligen Bundeslandes oder telefonisch bei der Bürgerberatung der Kommune erfragen.

Quellen

Stand der Aktualisierung: 2026-08-06Autor: Redaktion Postvacinfo
Medizinischer Hinweis
Diese Seite ersetzt keine ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung.

Vollständige Pflichtangaben und Haftungsausschluss im Impressum.