Kurzzusammenfassung
Gegen einen ablehnenden Bescheid kann innerhalb der in der Rechtsbehelfsbelehrung genannten Frist Widerspruch eingelegt werden. Bleibt der Widerspruch erfolglos, ist der Weg zum Sozialgericht möglich — Verfahren vor den Sozialgerichten sind für die klagende Person grundsätzlich gerichtskostenfrei.
Ausführliche Informationen
Der Widerspruch sollte schriftlich und möglichst begründet erfolgen; fehlende Unterlagen oder neue medizinische Befunde können nachgereicht werden. Die Behörde prüft den Fall im Widerspruchsverfahren erneut. Wird auch der Widerspruch zurückgewiesen, ergeht ein Widerspruchsbescheid mit erneuter Rechtsbehelfsbelehrung — ab diesem Zeitpunkt läuft die Frist für eine Klage vor dem zuständigen Sozialgericht.
Praktische Hinweise
Fristen sind in der Regel einzuhalten, sonst wird der Bescheid bestandskräftig. Bei Unsicherheit empfiehlt sich frühzeitig rechtlicher Rat — viele Sozialverbände (siehe „Anlaufstellen") bieten kostengünstige Erstberatung und Verfahrensunterstützung an.