Kurzzusammenfassung
Zum 1. Januar 2024 ist das neue Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch (SGB XIV) in Kraft getreten und hat das bis dahin auf mehrere Einzelgesetze verstreute soziale Entschädigungsrecht — darunter die Regelungen zu Impfschäden — in einem einheitlichen Gesetzbuch zusammengeführt.
Ausführliche Informationen
Vor der Reform war die Entschädigung bei Impfschäden über einen Verweis im Infektionsschutzgesetz auf das damalige Bundesversorgungsgesetz (BVG) geregelt. Mit dem SGB XIV wurden diese Regelungen modernisiert und in ein eigenständiges Gesetzbuch überführt, das neben Impfschäden auch weitere Fälle des sozialen Entschädigungsrechts umfasst (u. a. Gewaltopfer). Für bereits laufende Verfahren und Altfälle gelten besondere Übergangsregelungen.
Praktische Hinweise
Wer bereits vor 2024 einen Antrag gestellt oder eine Anerkennung erhalten hat, sollte sich bei offenen Fragen zur Übergangsregelung an das zuständige Versorgungsamt bzw. eine Fachanwältin/einen Fachanwalt für Sozialrecht wenden.