Überblick: Soziales Entschädigungsrecht seit 2024

Juristische Bewertung

Was sich mit der Reform des sozialen Entschädigungsrechts zum 1. Januar 2024 geändert hat und warum das SGB XIV heute die zentrale Rechtsgrundlage für Impfschadenfälle ist.

SGB XIVSoziales EntschädigungsrechtReform 2024

Kurzzusammenfassung

Zum 1. Januar 2024 ist das neue Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch (SGB XIV) in Kraft getreten und hat das bis dahin auf mehrere Einzelgesetze verstreute soziale Entschädigungsrecht — darunter die Regelungen zu Impfschäden — in einem einheitlichen Gesetzbuch zusammengeführt.

Ausführliche Informationen

Vor der Reform war die Entschädigung bei Impfschäden über einen Verweis im Infektionsschutzgesetz auf das damalige Bundesversorgungsgesetz (BVG) geregelt. Mit dem SGB XIV wurden diese Regelungen modernisiert und in ein eigenständiges Gesetzbuch überführt, das neben Impfschäden auch weitere Fälle des sozialen Entschädigungsrechts umfasst (u. a. Gewaltopfer). Für bereits laufende Verfahren und Altfälle gelten besondere Übergangsregelungen.

Praktische Hinweise

Wer bereits vor 2024 einen Antrag gestellt oder eine Anerkennung erhalten hat, sollte sich bei offenen Fragen zur Übergangsregelung an das zuständige Versorgungsamt bzw. eine Fachanwältin/einen Fachanwalt für Sozialrecht wenden.

Quellen

Stand der Aktualisierung: 2026-08-06Autor: Redaktion Postvacinfo
Medizinischer Hinweis
Diese Seite ersetzt keine ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung.

Vollständige Pflichtangaben und Haftungsausschluss im Impressum.