Leistungen: Beschädigtengrundrente und weitere Ansprüche

Juristische Bewertung

Welche Leistungen bei Anerkennung eines Impfschadens nach SGB XIV grundsätzlich infrage kommen — von der Grundrente bis zu Heil- und Krankenbehandlung.

BeschädigtengrundrenteLeistungenSGB XIVEntschädigung

Kurzzusammenfassung

Wird ein Impfschaden anerkannt, kommen je nach Ausmaß der Beeinträchtigung unterschiedliche Leistungen infrage — von einer monatlichen Grundrente über Heil- und Krankenbehandlung bis zu ergänzenden Fürsorgeleistungen.

Ausführliche Informationen

Zu den möglichen Leistungen zählen unter anderem: eine einkommensunabhängige monatliche Beschädigtengrundrente, deren Höhe sich nach dem festgestellten Grad der Schädigungsfolgen richtet; Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung im Zusammenhang mit dem anerkannten Schaden; sowie unter bestimmten Voraussetzungen ergänzende Leistungen zum Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile. Die konkrete Höhe und Zusammensetzung hängt vom Einzelfall und dem festgestellten Grad der Schädigungsfolgen (GdS) ab.

Praktische Hinweise

Die Höhe der Grundrente wird nicht automatisch mit steigenden Lebenshaltungskosten angepasst — regelmäßige Anpassungen erfolgen per Gesetz. Bei Fragen zur individuellen Leistungshöhe hilft das zuständige Versorgungsamt oder eine Fachberatung.

Quellen

Stand der Aktualisierung: 2026-08-06Autor: Redaktion Postvacinfo
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