Kurzzusammenfassung
Reicht selbst das abgesenkte Beweismaß der „hinreichenden Wahrscheinlichkeit" nicht aus, weil der wissenschaftliche Kenntnisstand zu einem Beschwerdebild noch ungeklärt ist, prüft die Behörde von Amts wegen, ob die Voraussetzungen der Kann-Versorgung vorliegen (Grundbegriff siehe Glossar).
Ausführliche Informationen
Maßgeblich ist, ob die medizinische Wissenschaft über die Ursache der Erkrankung im Ungewissen ist — nicht, ob im konkreten Einzelfall Unsicherheit besteht. Die Behörde orientiert sich dabei an den „Versorgungsmedizinischen Grundsätzen" bzw. vergleichbaren fachlichen Anhaltspunkten, die den Forschungsstand zu bestimmten Krankheitsbildern zusammenfassen. Antragstellende können im Verfahren aktuelle Studien und Fachpublikationen zum jeweiligen Beschwerdebild einreichen, um die Anwendung der Kann-Versorgung zu unterstützen.
Praktische Hinweise
Es kann helfen, im Antrag ausdrücklich auf die Möglichkeit der Kann-Versorgung hinzuweisen und aktuelle Fachliteratur zum eigenen Beschwerdebild beizulegen, statt sich allein auf die Amtsermittlung zu verlassen.