Kurzzusammenfassung
Das SGB XIV enthält die Anspruchsgrundlage, nach der Personen, die durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben, Entschädigungsleistungen erhalten können.
Ausführliche Informationen
Voraussetzung ist zusammengefasst: Es muss sich um eine Schutzimpfung handeln, die von einer zuständigen Stelle öffentlich empfohlen wurde (dies betraf während der Pandemie auch die COVID-19-Impfung), es muss eine über das übliche Ausmaß hinausgehende gesundheitliche Schädigung vorliegen, und diese muss mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf die Impfung zurückzuführen sein.
Praktische Hinweise
Der Antrag ist formlos möglich, wird aber in der Praxis meist über die entsprechenden Formulare des zuständigen Versorgungsamts gestellt. Eine frühzeitige Beratung — etwa durch einen Sozialverband oder eine Fachanwältin/einen Fachanwalt für Sozialrecht — kann helfen, das Verfahren von Anfang an vollständig aufzustellen.