Der Anspruch bei Impfschaden im SGB XIV

Juristische Bewertung

Die gesetzliche Grundlage für den Anspruch auf Entschädigungsleistungen bei einem Impfschaden und ihre wichtigsten Voraussetzungen.

ImpfschadenAnspruchsgrundlageSGB XIVEntschädigung

Kurzzusammenfassung

Das SGB XIV enthält die Anspruchsgrundlage, nach der Personen, die durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben, Entschädigungsleistungen erhalten können.

Ausführliche Informationen

Voraussetzung ist zusammengefasst: Es muss sich um eine Schutzimpfung handeln, die von einer zuständigen Stelle öffentlich empfohlen wurde (dies betraf während der Pandemie auch die COVID-19-Impfung), es muss eine über das übliche Ausmaß hinausgehende gesundheitliche Schädigung vorliegen, und diese muss mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf die Impfung zurückzuführen sein.

Praktische Hinweise

Der Antrag ist formlos möglich, wird aber in der Praxis meist über die entsprechenden Formulare des zuständigen Versorgungsamts gestellt. Eine frühzeitige Beratung — etwa durch einen Sozialverband oder eine Fachanwältin/einen Fachanwalt für Sozialrecht — kann helfen, das Verfahren von Anfang an vollständig aufzustellen.

Quellen

Stand der Aktualisierung: 2026-08-06Autor: Redaktion Postvacinfo
Medizinischer Hinweis
Diese Seite ersetzt keine ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung.

Vollständige Pflichtangaben und Haftungsausschluss im Impressum.