Hinreichende Wahrscheinlichkeit: Was bedeutet das?

Juristische Bewertung

Der zentrale Rechtsbegriff der 'hinreichenden Wahrscheinlichkeit' im sozialen Entschädigungsrecht einfach erklärt — und warum er Antragstellenden entgegenkommt.

Hinreichende WahrscheinlichkeitBeweismaßKann-VersorgungSGB XIV

Kurzzusammenfassung

„Hinreichende Wahrscheinlichkeit" ist ein abgesenktes Beweismaß im sozialen Entschädigungsrecht: Für die Anerkennung des ursächlichen Zusammenhangs zwischen Impfung und Schaden reicht es, wenn mehr dafür als dagegen spricht — ein voller, zweifelsfreier Beweis ist nicht erforderlich.

Ausführliche Informationen

Dieses erleichterte Beweismaß trägt dem Umstand Rechnung, dass medizinische Kausalzusammenhänge oft nicht mit letzter Sicherheit belegt werden können, Betroffene aber nicht an dieser Beweisnot scheitern sollen. Reicht selbst die hinreichende Wahrscheinlichkeit im Einzelfall nicht aus — etwa weil die medizinische Forschung zu einem möglichen Zusammenhang noch nicht abschließend geklärt ist — kann unter bestimmten Voraussetzungen die sogenannte Kann-Versorgung zur Anwendung kommen (siehe Glossareintrag „Kann-Versorgung").

Praktische Hinweise

Auch wenn das Beweismaß abgesenkt ist, bleibt eine sorgfältige medizinische Dokumentation entscheidend — sie ist die Grundlage, auf der die Behörde die Wahrscheinlichkeit überhaupt beurteilen kann.

Quellen

Stand der Aktualisierung: 2026-08-06Autor: Redaktion Postvacinfo
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