Definition
Das Versorgungsamt ist die Behörde, die Anträge nach dem sozialen Entschädigungsrecht (SGB XIV) — etwa auf Anerkennung eines Impfschadens — sowie Anträge auf Feststellung des GdB bearbeitet. In vielen Bundesländern trägt die Behörde inzwischen einen anderen Namen, etwa „Zentrum für Gesundheit und Soziales" (ZfGS).
Ausführlich
Die genaue Bezeichnung und Zuständigkeit ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt; in einigen Ländern sind die Aufgaben auch bei kommunalen Trägern angesiedelt. Die zuständige Stelle richtet sich in der Regel nach dem Wohnort der antragstellenden Person. Details zu den einzelnen Anlaufstellen finden sich in der Kategorie „Anlaufstellen".