Versorgungsamt / Zentrum für Gesundheit und Soziales

Juristische Bewertung

Kurzerklärung: Welche Behörde für Anträge nach SGB XIV zuständig ist und wie sie in den Bundesländern unterschiedlich heißt.

VersorgungsamtZentrum für Gesundheit und SozialesZuständige Behörde

Definition

Das Versorgungsamt ist die Behörde, die Anträge nach dem sozialen Entschädigungsrecht (SGB XIV) — etwa auf Anerkennung eines Impfschadens — sowie Anträge auf Feststellung des GdB bearbeitet. In vielen Bundesländern trägt die Behörde inzwischen einen anderen Namen, etwa „Zentrum für Gesundheit und Soziales" (ZfGS).

Ausführlich

Die genaue Bezeichnung und Zuständigkeit ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt; in einigen Ländern sind die Aufgaben auch bei kommunalen Trägern angesiedelt. Die zuständige Stelle richtet sich in der Regel nach dem Wohnort der antragstellenden Person. Details zu den einzelnen Anlaufstellen finden sich in der Kategorie „Anlaufstellen".

Quellen

Stand der Aktualisierung: 2026-08-06Autor: Redaktion Postvacinfo
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