Kurzzusammenfassung
Der Antrag selbst sowie das Widerspruchsverfahren beim Versorgungsamt sind gebührenfrei. Auch ein Verfahren vor dem Sozialgericht ist für die klagende Person grundsätzlich gerichtskostenfrei. Kosten können vor allem durch eine anwaltliche Vertretung entstehen.
Ausführlich
Wer sich anwaltlich vertreten lässt, trägt die Anwaltskosten grundsätzlich selbst, sofern keine Rechtsschutzversicherung greift oder Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe bewilligt wird. Bei geringem Einkommen kann Beratungshilfe (außergerichtlich) bzw. Prozesskostenhilfe (gerichtlich) beantragt werden, um diese Kosten ganz oder teilweise abzudecken.