Kurzzusammenfassung
Eine pauschale Dauer lässt sich nicht angeben — sie hängt von der Auslastung der zuständigen Behörde, der Komplexität des Falls und davon ab, ob ein zusätzliches Gutachten eingeholt werden muss. Erfahrungsgemäß können mehrere Monate bis über ein Jahr vergehen.
Ausführlich
Besonders bei noch wenig erforschten Beschwerdebildern, bei denen eine gutachterliche Einschätzung zur Kann-Versorgung erforderlich ist, verlängert sich das Verfahren häufig. Eine vollständige Antragsunterlage von Anfang an kann Rückfragen und damit Verzögerungen vermeiden.
Quellen
Quellen