Kurzzusammenfassung
Nein, der Erstantrag kann grundsätzlich auch ohne anwaltliche Vertretung gestellt werden. Sinnvoll kann anwaltliche oder verbandliche Unterstützung insbesondere bei Ablehnung, im Widerspruchsverfahren oder bei komplexeren Sachverhalten sein.
Ausführlich
Viele Antragstellende stellen den Erstantrag zunächst selbst, ggf. mit Unterstützung einer unabhängigen Patientenberatung oder eines Sozialverbands. Bei Ablehnung oder wenn ein Gerichtsverfahren droht, ist die Einschaltung einer Fachanwältin bzw. eines Fachanwalts für Sozialrecht ratsam, da diese die Begutachtungspraxis und typische Fallstricke kennen (siehe „Anlaufstellen").