Kurzzusammenfassung
Eine lückenlose Sammlung der eigenen Unterlagen von Beginn an erspart später viel Aufwand — sowohl bei der Diagnosefindung als auch in einem möglichen Antragsverfahren nach SGB XIV.
Ausführliche Informationen
Zu den wichtigsten Unterlagen zählen: der Impfausweis bzw. Impfnachweis (Hersteller, Charge, Datum je Impfung), alle ärztlichen Befunde und Arztbriefe ab Beschwerdebeginn, Ergebnisse von Laboruntersuchungen und Bildgebung, eine eigene chronologische Übersicht der Beschwerden sowie Kopien aller behördlichen Schreiben, sobald ein Verfahren begonnen hat.
Es empfiehlt sich, für jede dieser Kategorien einen eigenen Ordner (digital oder in Papierform) anzulegen und laufend zu ergänzen, statt erst bei Antragstellung alles zusammenzusuchen.
Praktische Hinweise
Patientinnen und Patienten haben gesetzlich einen Anspruch auf Einsicht in bzw. Kopien der eigenen Patientenakte — bei Bedarf können diese aktiv bei Praxen und Krankenhäusern angefordert werden.