Kurzzusammenfassung
Je nach Anliegen sind unterschiedliche Stellen zuständig — das Versorgungsamt für die Anerkennung als Impfschaden, die Krankenkasse für die medizinische Versorgung, die Deutsche Rentenversicherung für eine mögliche Erwerbsminderungsrente.
Ausführliche Informationen
Versorgungsamt / Zentrum für Gesundheit und Soziales: zuständig für Anträge nach SGB XIV (Impfschaden) sowie für die Feststellung des Grades der Behinderung (GdB). Krankenkasse: zuständig für Behandlungskosten, Reha-Anträge, Krankengeld. Deutsche Rentenversicherung (DRV): zuständig für Anträge auf Erwerbsminderungsrente. Pflegekasse: zuständig für Anträge auf einen Pflegegrad. Diese Verfahren laufen unabhängig voneinander und können parallel geführt werden.
Praktische Hinweise
Es kann sinnvoll sein, für jedes Verfahren eine eigene, klar beschriftete Unterlagenmappe zu führen, da die Anforderungen der jeweiligen Stellen unterschiedlich sind.