Welche Behörde ist wofür zuständig?

Juristische Bewertung

Überblick über die verschiedenen Behörden und Träger, mit denen Betroffene im Verfahren typischerweise zu tun haben.

BehördenZuständigkeitenVersorgungsamtKrankenkasseDRV

Kurzzusammenfassung

Je nach Anliegen sind unterschiedliche Stellen zuständig — das Versorgungsamt für die Anerkennung als Impfschaden, die Krankenkasse für die medizinische Versorgung, die Deutsche Rentenversicherung für eine mögliche Erwerbsminderungsrente.

Ausführliche Informationen

Versorgungsamt / Zentrum für Gesundheit und Soziales: zuständig für Anträge nach SGB XIV (Impfschaden) sowie für die Feststellung des Grades der Behinderung (GdB). Krankenkasse: zuständig für Behandlungskosten, Reha-Anträge, Krankengeld. Deutsche Rentenversicherung (DRV): zuständig für Anträge auf Erwerbsminderungsrente. Pflegekasse: zuständig für Anträge auf einen Pflegegrad. Diese Verfahren laufen unabhängig voneinander und können parallel geführt werden.

Praktische Hinweise

Es kann sinnvoll sein, für jedes Verfahren eine eigene, klar beschriftete Unterlagenmappe zu führen, da die Anforderungen der jeweiligen Stellen unterschiedlich sind.

Quellen

Stand der Aktualisierung: 2026-08-06Autor: Redaktion Postvacinfo
Medizinischer Hinweis
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