Kurzzusammenfassung
Im Rahmen eines Antragsverfahrens nach SGB XIV holt die Behörde häufig ein versorgungsmedizinisches Gutachten ein. Eine gute Vorbereitung auf diesen Termin kann für den weiteren Verfahrensverlauf wichtig sein.
Ausführliche Informationen
Zur Vorbereitung gehört, alle relevanten Vorbefunde und die eigene Symptomchronik in geordneter Form mitzubringen, die Beschwerden im Gespräch konkret und nachvollziehbar zu schildern (auch schwankende oder schambehaftete Symptome nicht auszulassen), und bei Bedarf eine Begleitperson mitzunehmen. Nach der Begutachtung besteht in der Regel das Recht, das Gutachten einzusehen.
Praktische Hinweise
Bei PEM-Symptomatik kann es hilfreich sein, die Behörde vorab um einen möglichst kurzen, gut planbaren Termin oder Pausen während der Begutachtung zu bitten.
Speziell zur Vorbereitung auf eine Begutachtung bei der Berufsgenossenschaft/Unfallkasse: Vorbereitung auf eine Begutachtung als PDF herunterladen.